Bosch PPQ8 2 Series Manual do Utilizador Página 79

  • Descarregar
  • Adicionar aos meus manuais
  • Imprimir
  • Página
    / 81
  • Índice
  • MARCADORES
  • Avaliado. / 5. Com base em avaliações de clientes
Vista de página 78
Titel:
Schneider, Ulrich 1998: Gemeinwohlorientierung versus Renditesteuerung. Ein Plädoyer für
die Gemeinnützigkeit als Ordnungsrahmen freier Wohlfahrtspflege. In: Neuer Deutscher
Verein 8, S. 244-248
Inhalt:
Bevor WV beginnen sich mit dem Markt auseinanderzusetzen und Elemente davon
aufzunehmen sollen sie sich ersteinmal mit der Kritik an dem jetzigen gemeinnützigen
System auseinandersetzen, daß nicht nach Prinzipien der freien Marktwirtschaft funktioniert.
Schneider widerlegt in seinem Text folgende Vorwürfe, die an die WV gerichtet werden:
1. WV sind kartellhaft versäulte Großkonzerne. Dies führt zu a/jointfilesconvert/449542/bgesprochenen
Preistreibereien und Innovationen werden durch starre Strukturen gelähmt.
2. WV sind bürokratisierte Großunternehmen mit verkrusteten Strukturen ohne
Innovationspotential und bürgerfern.
Schneider geht auf die positiven und die negativen Wirkungen ein, die entstehen wenn soziale
Arbeit nach den Spielregeln des freien Marktes organisiert wird.
Fazit: Gemeinwohlorientierung ist als Rahmen sozialer Arbeit zwingend notwendig.
Die Gesetze freier Marktwirtschaft stellen keinen ökonomischen Ordnungsrahmen für
wohlfahrtspflergerische Leistungen dar.
Zum Beispiel ist Wohlfahrtspflege nicht in der Lage in allen Fällen Kostenvoranschläge
aufzustellen.
Soziale Arbeit würde ein Gutteil ihres Wesens einbüßen (z. B. Vertrauensbasis,
Beziehungsarbeit), wenn sie sich in kontrollierbare, quantifizierbare und genormte
Produktbeschreibungen und Produktkontrollen begeben muß.
Schneider führt neben dieser eher ablehnenden Haltung auf, daß die freie Wohlfahrtspflege
bereits erhebliche Anstrengungen im betriebswirtschaftlichen Bereich unternommen hat. Z. B.
Entwicklung des Bereichs Sozialmanagement, Verbesserung und Zunahme der Aus- und
Fortbildungsangebote, Besetzung von Schlüsselfunktionen mit Personen mit
betriebswirtschaftlichem Know-how.
Schneider fordert Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen freier
Wohlfahrtspflege. Denn das Vereinsrecht ist z.B. auf eine weitreichende wirtschaftliche
Tätigkeit von Vereinen nicht ausgerichtet.
Schneider schlägt vor den BGB Vorstand hauptamtlich zu besetzen ,da er nach Vereinsrecht
die Gesetze führt oder daß der Geschäftsführer mit größerer Kompetenz ausgestattet wird und
mit in die Haftung des Vereins einbezogen wird. Anders lassen sich umsatzstarke Vereine
nicht führen. Kompetenz, Handeln und Haftung sollen kongruent gemacht werden.
Standort:
FSP WV / SW Archiv R. 1.62
79
Vista de página 78
1 2 ... 74 75 76 77 78 79 80 81

Comentários a estes Manuais

Sem comentários