
Aufgaben von Schuldnerberatung im Verbraucherinsolvenzverfahren “als geeignete Stelle”
1.1 Information über Ablauf und Bedingungen, als Einzel- und/oder Gruppeninformation, 1.1
– 1.8
1.2 Prüfung der Voraussetzungen der Erlangung einer Restschuldbefreiung im Einzelfall, 2.1
– 2.3
1.3 Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs, unter Berücksichtigung der
Bedingungen des Inso-Verfahrens, 3.1 – 3.5
1.4 Erstellung einer Bescheinigung beim Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs,
4.1 – 4.2
1.5 Hilfestellung bei der Antragsstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
Restschuldbefreiung, 5.1 – 5.3
1.6 Begleitung des Ratsuchenden im gerichtlichen Verfahren, 6.1 – 6.3
1.7 Begleitung des Ratsuchenden in der “Wohlverhaltensperiode”, 7.1 – 7.4
Konkretisierungen zur Sicherung der Strukturqualität bezogen auf
Räumliches Equipment
Sachausstattung
EDV
Erstellung von Leistungstypen und Hilfegruppen für Schuldnerberatungsstellen auf Grundlage
der Bundesrahmenempfehlungen zum § 93 BSHG:
1. Leistungstypen in der Schuldnerberatung
2. Die Einrichtung von Hilfegruppen mit quantitativ gleichem Hilfebedarf
3. Vergütung der Leistungen nach Hilfegruppen
4. Beispiel einer Kostenberechnung für eine Schuldnerberatungsstelle
Kommentar:
Die Systematik dient als Grundlage für die Darstellung der Leistungen der
Schuldnerberatungsstellen gegenüber den Kostenträgern.
Standort:
FSP WV / SW Archiv R. 1.62
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